Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.
Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.